AGB – Reservierungsbedingungen Workshops

1. Terminvereinbarung/Datenerhebung

Die Terminvereinbarung kann ausschließlich per E-Mail (Anmelde- bzw. Kontaktformular) erfolgen.
Andere Messenger-Dienste (z. B. Facebook, Instagram, WhatsApp etc.) stellen keine verbindlichen Kommunikationswege und damit keine Terminreservierungen dar.

Zum Zwecke der Terminvereinbarung müssen folgende Daten erhoben und (in Deutschland) gespeichert werden. Ohne diese Daten ist eine Terminbuchung nicht möglich:

  • Name des Kunden
  • Telefonnummer des Kunden
  • E-Mail-Adresse des Kunden

Darüber hinaus können folgende wichtige Informationen für die Terminvergabe bzw. die reibungslose Erbringung der Dienstleistung gespeichert werden:

  • Informationen über Allergien/Unverträglichkeiten sowie Spezifika der Haarstruktur/Haut
  • Informationen zu bisherigen oder geplanten Dienstleistungen (z. B. Mischungsverhältnisse bei Färbungen/Tönungen)

Die erhobenen Daten werden auf Wunsch des Kunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU-DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Vergleich zur EU ein geringeres Schutzniveau aufweisen kann.

Angebote und Termine werden individuell erstellt und können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr vereinbart werden. Hat ein Kunde ein Angebot in Textform akzeptiert, gilt der Vertrag als geschlossen.

2. Fälligkeit

Zwei Wochen nach Reservierung wird der Gesamtbetrag der Kursgebühr fällig, welcher gleichzeitig das Honorar der Lehrenden darstellt. Somit ist die Reservierung verbindlich.

3. Auftragsstornierung

Die Reservierung kann seitens des Kunden innerhalb von 48 Stunden nach der Reservierungsanfrage zurückgezogen, also storniert werden. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an.

Für den Fall einer späteren Stornierung seitens des Kunden hat der Stylist bzw. die Lehrenden Anspruch auf ein Ausfallhonorar nach folgender Staffelung:

  • 48 Stunden nach der Reservierung bis 21 Tage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Honorars
  • 15 bis 21 Tage vor dem geplanten Termin: 80 % des vereinbarten Honorars
  • bis zu 14 Tage vor dem geplanten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der gebuchte Workshop-Platz durch eine Ersatzperson besetzt werden, kann das Ausfallhonorar ganz oder teilweise entfallen. Voraussetzung ist, dass die stornierende Person eigenständig und auf eigene Verantwortung eine geeignete Ersatzperson stellt. 

Eine Verpflichtung des Anbieters bzw. der Lehrenden zur Suche, Prüfung oder Organisation einer Ersatzperson besteht nicht. Ein Anspruch auf Erlass des Ausfallhonorars besteht nicht.